Pflegestufe 0: Geld beantragen trotz neuem System

2017 haben die neuen fünf Pflegegrade die drei alten Pflegegrade abgelöst. Pflegegrad 0 ist nun keine separate Stufe mehr, sondern in das Pflegegrad-System integriert. Dadurch hat sich insbesondere die Situation für Demenzkranke verbessert, denn sie galten bis anhin nicht als eigene Kategorie. Das bedeutete, dass sie viele Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnten.

Dieser Artikel erklärt einerseits, welche Änderungen die aktuelle Gesetzeslage für Menschen mit sich gebracht hat, die bereits früher oder aktuell leichte Einschränkungen im Alltag erleben. Andererseits wie man entsprechende Leistungen bei der Kasse anfragt.  

Pflegegrad 0: Geld beantragen trotz neuem System? Hier gibt es entsprechende Informationen zu den Pflegegraden.

Definition: Das bedeutet pflegebedürftig

Martha Behrens Mutter Anni liebte Rätselraten schon als Kind, und wann immer die Enkel zu Besuch waren, stellte sie ihnen spannende Aufgaben. An einem Großeltern-Enkel-Morgen in der Schule war jedoch plötzlich etwas komisch: Anni konnte einem Spiel in der Gruppe nicht mehr folgen, obwohl sie ihr Leben lang Kreuzworträtsel ausfüllte. „Sudoku“ war die neue Leidenschaft der Dame. Tochter Martha beobachtet die Szene, und hatte zwar ein ungutes Gefühl, doch sie tat das Verhalten ihrer Mutter als „Vergesslichkeit“ ab. 

Doch aus der Vergesslichkeit wird eine schleichend vonstatten gehende Demenz, und heute ist Martha für die Pflege ihrer Mutter verantwortlich. Viel Hilfe braucht sie (noch) nicht, höchstens beim Besorgen von Lebensmitteln, oder an manchen Tagen bei der Körperpflege. Keine riesige Einschränkung im Alltag, dennoch wäre Martha froh, wenn sie Unterstützung bei der Pflege hat. Sie muss sich um die eigenen Kinder kümmern und ist berufstätig.

Pflegestufe 0: Wer galt als pflegebedürftig?

Laut dem Pflegegesetz sind pflegebedürftige Menschen Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Körperpflege, Mobilität, der Versorgung und Ernährung während mindestens 6 Monaten auf erhebliche Hilfe angewiesen sind. 

Die Pflege einer demenzkranken Person ist für Angehörige belastend, einerseits psychisch, andererseits kann es auch schnell teuer werden. Um Abhilfe zu schaffen, gibt es staatliche Unterstützung in Form von Pflegeleistungen. In Fällen wie bei Anni, die körperlich noch fit, mental jedoch leicht eingeschränkt ist, war deren Anspruch nicht immer leicht geltend zu machen.   

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 2013 lieferte die gesetzliche Grundlage zum Bedürfnis von Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz.“ In die Kategorie der „Pflegegrad 0“ fielen von nun an Patienten, die ihren Alltag nur unzureichend selbstständig meistern können, aber praktisch keinen oder nur sehr wenig Pflegebedarf haben. 

Eine eigentliche Demenz-Pflegegrad gab es nicht, obwohl im Krankheitsfall den Patienten weitere Leistungen von den Pflegekassen zustanden. Auch diese regelte das neue Gesetz.

  • Mit der Einteilung in die Pflegegrad 0 erhielten demenzkranke, psychisch eingeschränkte oder geistig behinderte Menschen eine gesetzliche Grundlage, die ihre Chancen auf Pflegeleistungen stark verbesserte.

Pflegestufe 0: Das hat sich geändert

Das neue Gesetz, das 2017 in Kraft trat, verbesserte die Situation von Menschen mit leichter Einschränkung zusätzlich.

Wie wir bereits festgehalten haben, musste für die Pflegegrad 0 nur eine geringe Beeinträchtigung der Eigenständigkeit vorliegen. Dank dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben nun viel mehr Bedürftige Zugang zu den Pflegeleistungen ihrer Kasse. Konkret heißt das:

  • Die Kassen übernehmen 27 bis 60 Minuten täglicher Pflege. 
  • Als Pflegegeld für die ehemalige Pflegegrad 0 (neu Pflegegrad 1) sind 123 €/Monat festgelegt und 231€/Monat für Pflegesachleistungen.

Schritt 1: An Krankenkasse wenden, Pflegegrad bestimmen

Wenn Pflegebedürftige Leistungen beziehen möchten, müssen sie zuerst den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist nicht die Krankenkasse, aber von jener Krankenversicherung organisiert, bei der die oder der Pflegebedürftige versichert ist. 

Das Verfahren ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich und auch privat versicherte Menschen beantragen die Leistungen auf die gleiche Weise. Wichtig ist, dass der Antrag immer von der pflegebedürftigen Person stammen muss. Wenn ein Mensch dazu nicht mehr in der Lage ist, kann er jemand anderen schriftlich bevollmächtigen.

Profi-Tipp: Beratung nutzen! 

Bei der Pflege daheim oder in einer WG muss der Patient den Leistungsantrag immer selbst oder durch eine bevollmächtigte Person stellen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung und es lohnt sich, das Angebot zu nutzen.  

  • Beim ersten Antrag müssen Sie sich nicht an ein Formular oder eine Vorgabe halten. Schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.

Die Vorbereitung lohnt sich

Sobald der Antrag eingegangen ist, schickt Ihnen die Kasse entsprechende Formulare, die Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Es geht um persönliche Angaben und Ihre Einschätzung des Hilfebedarfs. Sobald der Antrag komplett ist, beauftragt die Krankenkasse einen Gutachter des medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK), die Situation vor Ort zu begutachten und zu prüfen, welcher Pflegegrad vorliegt. 

Das ist ein sehr wichtiger Schritt, denn die Einstufung basiert auf den Angaben des Gutachters. Ein Pflegetagebuch, das alle Pflegeleistungen und die Zeit, die dafür benötigt wurden, während mindestens zwei Wochen aufzeigt, ist eine ideale Vorbereitung auf den Termin.  

Information: Wenn Sie nicht von Angehörigen, sondern von einem Pflegedienst gepflegt werde möchten, hilft Ihnen der Dienst beim Antragstellen.

Schlussfolgerung: Pflegestufe 0: Geld beantragen lohnt sich

Mit den Änderungen des 2013 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz  und des Pflegestärkungsgesetzes von 2017 hat sich die Situation für Menschen mit leichten Einschränkungen im Alltag im Gegensatz zu früher stark verbessert. Nun erhalten Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung, Demenz oder einer wenig einschränkenden psychischen Erkrankung die Leistungen der Pflegeversicherung. 

Seit 2017 sind es nicht mehr drei Pflegegrade, sondern fünf Pflegegrade, in die man Kranke einteilt. Insbesondere für Demenz-Betroffene hat sich die Sachlage geändert, da ihr Pflegegrad zuvor mit Menschen auf eine Ebene gestellt wurde, die unter körperlichen Einschränkungen litten. Das bedeutet, dass Demenzkranke auf viele Pflegeleistungen keinen Anspruch hatten. 

Wenn Sie vermuten, dass ein Angehöriger oder Sie selbst Pflegeleistungen für einen Pflegegrad 0 oder den Pflegegrad 1 beantragen können, setzen Sie sich am besten schriftlich – mit einem knappen Schreiben – mit Ihrer Kasse in Verbindung. Die wird die nötigen Schritte einleiten. 

Fragen zu Pflegegrad 0 / Geld-Anforderungen oder Schreiben an die Kasse? Unsere Webseite hilft weiter.

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