Pflegegrad 2: Leistungen für Pflegebedürftige

Anfang 2017 sind mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) 2 die fünf neuen Pflegegrade in Kraft getreten. Neu beurteilt es die Selbstständigkeit einer Person und nicht mehr die Zeitaufwände, die ein Betreuer für die Pflege benötigt. In die Kategorie des Pflegegrads 2 gehören neue jene Menschen, die ehemals in die Pflegestufen 0 oder 1 eingeteilt waren.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Pflegegrad 2 – Leistungen für eine erhebliche Einschränkungen im Alltag und in der Selbstständigkeit. Was bedeutet das genau und, wie viel Geld bezahlt die Kasse aus?

Unsicher, was die neuen Pflegegrade bedeuten? Hier geht es zu unserer Übersicht.

Übersicht über den Pflegegrad 2

Krankheit, Älter werden, eine körperliche oder geistige Behinderung: drei Faktoren, die den Alltag von Betroffenen und Angehörigen verändern. Meistens sind es in der ersten Zeit die Familienangehörigen, die sich der Pflege annehmen. Das erfordert Zeit und viel Geduld, und auch der finanzielle Faktor spielt eine Rolle.

Pflegeleistungen können den neuen Tagesablauf zumindest finanziell unterstützen, denn eine Seniorenbetreuung, die Kurzzeitpflege, oder ein Pflegeheim sind teuer.

Deshalb lohnt sich die Abklärung bei der zuständigen Pflegekasse, ob der Versicherte Pflegesachleistungen, Leistungen für Pflegedienste oder pflegende Angehörige in Anspruch nehmen kann.

Punkte für den Pflegegrad 2 

Ob ein Mensch pflegebedürftig ist, muss ein Gutachter mit dem neuen Begutachtungsassessment prüfen. Sobald der Antrag beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingegangen ist, prüft sie diesen und vereinbart einen Termin mit dem Antragsteller. Der Gutachter schätzt den Zustand des Antragsstellers ein.

Heute steht bei der Beurteilung die Selbstständigkeit des Patienten im Vordergrund, und wie sehr dieser im Alltag eingeschränkt ist. Um das fair zu beurteilen, verwendet der Gutachter ein Punktesystem. Dabei werden körperliche und geistige Fähigkeiten bewertet.  Der Gutachter verteilt eine Punktzahl von 0 bis 100. Dabei sind 0 Punkte sehr selbstständig, während 100 Punkte völlig unselbstständig sind. Die endgültige Punktzahl übersetzt der MDK dann in den Pflegegrad. Pflegebedürftig mit Pflegegrad 2 ist ein Mensch, wenn der MDK einen Wert zwischen 25 bis 47.5 Punkte errechnet. Das entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen für Pflegegeld

Dieser numerische Wert entspricht der „erheblichen“ Beeinträchtigung. Was muss man sich darunter vorstellen?

Die Leistungen werden dann ausbezahlt, wenn ein Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienst mindestens zwei bis drei Mal täglich unterstützen muss. Das ist dann der Fall, wenn der Patient bereits soweit körperlich und geistig eingeschränkt ist, dass er in seinem Alltag nicht mehr selbstständig ist.

Das kann nach einem Unfall und einem Krankenhausaufenthalt sein, oder falls sich der geistige Zustand des betroffenen Menschen plötzlich verschlechtert.

Es gelten die folgenden Pflegegrad 2 Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 erhält, wer beim neuen Begutachtungsassessment zwischen 27 und 47.5 Punkte erzielt.
  • Das bedeutet, dass eine erhebliche Einschränkung im Alltag vorliegt

Voraussetzungen erfüllt? Dann können Sie neben Pflegegeld auch Hilfsmittel im Wert von 40 € beziehen. Auf unserer Home-Seite mehr lesen.

Pflegegeld Pflegegrad 2: Das sind die Beiträge

Beim Pflegegrad 2 bekommt ein Versicherter monatlich 316 Euro Pflegegeld ausbezahlt. Das sind 72 Euro mehr als bei der Pflegestufe 1, und 193 Euro mehr als bei der Pflegestufe 0. Das Pflegegeld hat sich im Vergleich zur Pflegereform vor 2017 erhöht.

  • Eine Patientin der Pflegestufe 2 benötigt mehr Pflegesachleistungen als eine Patientin des Pflegegrades 1. Zum Beispiel eine Pflegerin, die ihr mehrmals täglich die Mahlzeiten bringt und bei der Körperpflege hilft. Deshalb stehen ihr 689 Euro im Monat zu. Auch dieser Beitrag hat sich im Vergleich zu den früheren Beiträgen der Pflegestufen erhöht.

Die Kasse zahlt den Betrag nicht bar and die Patientin aus, sondern verrechnet direkt mit dem Pflegedienst.

Allerdings bekommt ein Patient nicht immer beide Beiträge in der vollen Höhe ausbezahlt: wenn ein Pflegedienst engagiert wird, dann passt die Kasse das Pflegegeld den Pflegeleistungen an. Wenn nicht alle Pflegesachleistungen benötigt werden, gibt es auch weniger Geld.

Merke: Pflegegeld – Pflegegrad 2: 216 Euro, Pflegesachleistungen: 689 Euro

Pflegegrad 2: Nicht Ihr Pflegegrad? Hier über den Pflegegrad 3 informieren.

Pflegegrad 2: Geld – Extras

Der Pflegegrad 2 sieht auch Leistungen in außergewöhnlichen Situationen vor. In 3 Fällen erhält ein Versicherter mit Pflegegrad 2 Geld:

  • Bei Kurzzeitpflege, zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt
  • Personalersatz im Fall von Urlaub oder Verhinderung eines pflegenden Angehörigen oder der regulären Fachperson
  • Tages- oder Nachtpflege

Im Detail:

Kurzzeitpflege: Möglicherweise ist ein Patient nach einem Spitalaufenthalt kurzfristig auf die Leistungen eines Pflegeheims angewiesen. Die Kasse zahlt für 28 Tage maximal € 1.612 im Jahr.

Verhinderungspflege: Ist der Angehörige, der der den Patienten normalerweise pflegt, in den Ferien oder selbst verhindert, kann man mit dem Betrag von ebenfalls maximal €1.612 während maximal 28 Tagen im Jahr eine Pflegefachkraft einstellen.

Tages-/Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege erhält der Betroffene bis zu € 689 Zuschuss.

Zusatz-Leistungen Pflegegrad 2

Besonders bei körperlichen Behinderungen, oder wenn sich der Gesundheitszustand rapide verschlechtert, ist manchmal ein Wohnungsumbau nötig. Versicherte der Pflegestufe 2 können über die normalen Leistungen hinaus Zuschüsse beantragen.

Leistungen Pflegegrad 2:

Der Betroffene kann Beiträge für die stationäre Pflege, den barrierefreien Wohnungsumbau und für Hilfs- sowie Pflegemittel beantragen. Zusätzlich können sie prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich gegeben sind.

Schlussfolgerung: Pflegegrad 2 Leistungen beziehen

Wer mit erheblichen Schwierigkeiten im Alltag kämpft, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Um den Pflegegrad zu bestimmen, beauftragt die MDK einen Gutachter, der die Selbstständigkeit des Antragsstellers im Alltag beurteilt. Wer mehrmals täglich Hilfe benötigt, erhält den Pflegegrad 2.

Die Pflegegrad 2 Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Gelder in außergewöhnlichen Situationen und Zusatzleistungen in gewissen Fällen.

Betroffene erhalten bei häuslicher Pflege entweder 316 Euro Pflegegeld pro Monat, oder Pflegesachleistungen bis zu 689 Euro.

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