Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung ob und welchen Anspruch Sie auf Leistungen der Pflegekasse haben. Des Weiteren dient er zur groben Orientierung zum jeweiligen Pflegegrad.
Berechnen Sie mit dem Pflegegradrechner online Ihren Pflegegrad.
Schätzungsweise jeder Dritte Pflegebedürftige ist in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft. Errechnen Sie mit dem kostenlosen Pflegegradrechner Ihren möglichen Pflegegrad und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Erhöhung Ihres Pflegegrades.
Sie möchten mehr über die einzelnen Pflegegrade erfahren? Hier geht es zur Übersicht.
Neben dem Pflegegeld, welches dem Pflegebedürftigen direkt ausbezahlt wird, stehen auch die Direktverrechnung mit Pflegediensten und Anspruch auf Pflegesachleistungen zur Auswahl.
Pflegebedürftige haben je nach Pflegegrad unterschiedlichen Anspruch auf Pflegeleistungen
Pflegegeld
Patienten mit Pflegegrad 2 – 5, haben Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Das Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Personen mit Pflegegrad 1 steht kein Pflegegeld zu, da sie ihr Leben weitgehend selbstständig meistern. Sie haben jedoch Anspruch auf einen „Entlastungsbeitrag“ von 125 Euro pro Monat.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind keine Sachleistungen, sondern auch Geldleistungen der Pflegekasse, die bezogen werden können, wenn ein Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch in Kombination bezogen werden. Für Auskünfte zur Höhe Ihres tatsächlichen Anspruches auf Pflegeleistungen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Pflegekasse. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Pflegegrade finden Sie hier.
Online finden Sie verschiedene Pflegegradrechner, deren Prinzip ist jedoch immer ähnlich. Sie orientieren sich am Fragenkatalog des NBA (Neuen Begutachtungsassessments).
Der kostenlose Pflegegradrechner ist in 6 Module unterteilt, mit insgesamt 64 Fragen und je 4 möglichen Antworten. Die Antworten werden mithilfe eines Punktesystems ausgewertet.
Ein Großteil der Fragen wird mit folgenden Antwortmöglichkeiten bewertet:
Die einzelnen Module enthalten allgemeine Fragen zu Bereichen des täglichen Lebens:
Modul 1 – Vitalität, Mobilität
Im ersten Modul wird die Mobilität der pflegebedürftigen Person betrachtet. Neben eventuellen Gehhilfen, der Motorik, Haltung und einfachen Handlungen im Alltag werden auch Fähigkeiten wie ein Positionswechsel und das Aufstehen aus dem Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition ohne Hilfe und das Treppensteigen bewertet.
Modul 2 – Mentale, geistige und kommunikative Fähigkeiten
Das zweite Modul behandelt in erster Linie die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen, wie örtliche Orientierung, Kurz- und Langzeitgedächtnis, Entscheidungsfindung im Alltag und Erkennen von Personen aus dem nahen Umfeld.
Seh-, Sprach- und Hörvermögen werden zwar im Pflegegradrechner mit einbezogen, müssen jedoch für eine richtige Einstufung von einem Gutachter bewertet werden.
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Belastung.
In diesem Modul werden eventuell auftretende Probleme mit dem krankheitsbedingten Alltag behandelt.
Bei der Beantwortung dieses Modules kann ein bereits länger geführtes Pflegetagebuch hilfreich sein, da der Patient selbst und nahe Angehörige oft eine andere Sichtweise auf die psychischen Problemlagen des Pflegebedürftigen haben.
Motorische Auffälligkeiten, verbale Aggression, nächtliche Unruhe und das Beschädigen von Gegenständen sind nur einige der Punkte, die im Modul 3 bewertet werden.
Modul 4 – Möglichkeit der Selbstversorgung
Im vierten Modul werden Fragen zur Fähigkeit der Selbstversorgung beantwortet. Hierbei ist es nicht relevant, ob aus psychischen oder physischen Gründen eine Beeinträchtigung besteht, vielmehr gilt es herauszufinden, ob für den Pflegebedürftigen eine Grundversorgung selbstständig möglich ist.
Die zu bewertenden Punkte betreffen vor allem die körperliche Hygiene, das An- und Auskleiden, Essen und Trinken.
Modul 5 – Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und therapiebedingten Anforderungen
Das 5. Modul befasst sich mit dem Umgang des Pflegebedürftigen mit Krankheit und Therapie.
Beleuchtet wird hier die Möglichkeit der Selbstversorgung im medizinischen Bereich, wie die selbstständige Medikamenteneinnahme, Verabreichung von Injektionen, Messung von Körperzuständen, Sauerstoffgabe uvm. Wichtig ist hier jedoch, dass nur ärztlich verordnete Maßnahmen bewertet werden.
Modul 6 – Meisterung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Im letzten Modul gilt noch herauszufinden, inwieweit die pflegebedürftige Person ihr Alltagsleben selbst gestalten und soziale Kontakte pflegen kann.
Unter anderem werden Freizeitgestaltung, Planungen in der Zukunft, Interaktion mit Personen und Einhaltung der Ruhezeiten betrachtet. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner berechnen Sie einfach und schnell Ihren Pflegegrad.
Mindestens 12,5 Punkte:
Entspricht Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
27 bis 47,5 Punkte:
Entspricht Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
47,5 bis 70 Punkte:
Entspricht Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis 90 Punkte:
Entspricht Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Mindestens 90 Punkte:
Entspricht Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Im Anschluss an die Beantwortung aller Fragen erhalten Sie vom kostenlosen Pflegegradrechner ein Endergebnis.
Anmerkung: Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient lediglich zur Orientierung des aktuell vorliegenden Pflegegrades. Betroffene und Angehörige haben oftmals eine subjektive Einschätzung der Bedürftigkeit. Mit Hilfe des kostenlosen Pflegegradrechners können Sie feststellen, ob ein Antrag auf eine höhere Einstufung des Pflegegrades sinnvoll ist.
Der Online-Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung. Nur mit einem Gutachten des MDK erfolgt eine Einteilung in die Pflegegrade.
Nutzen Sie das Ergebnis des Pflegegradrechners und Ihr Pflegetagebuch als Basis für Ihr weiteres Vorgehen.
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und lassen Sie eine Bedarfsanalyse mit einem Pflegeexperten erstellen.
Sie können Ihren Anbieter für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ganz einfach wechseln. So gehen Sie am besten vor: Laden Sie die nötigen Unterlagen auf dieser Seite herunter und drucken Sie die Dokumente aus oder fordern Sie diese per E-Mail oder telefonisch unter unserer Service-Nummer 0621 391 56 59 96 an. Nach Erhalt füllen Sie das Formular aus und senden uns dieses sowie das voradressierte Begleitschreiben zurück. MEDI-MARKT leitet dann alles Weitere in die Wege. Sobald uns die Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse vorliegt, versorgen wir Sie bequem Monat für Monat mit Ihrem MEDI-PAKET.
Ihre Pflegekasse stellt derzeit monatlich 40 Euro für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereit. Daher darf Ihre Bestellung diesen Betrag nicht übersteigen. Auch eine Aufteilung der Pauschale über mehrere Monate hinweg ist leider nicht möglich.
Sollten Sie in einem Monat vergessen Ihre Pflegehilfsmittel zu bestellen, können diese leider nicht nachträglich bestellt werden. In den Monaten, in denen Sie Ihre Bestellmöglichkeit für ein MEDI-PAKET nicht genutzt haben, darf MEDI-MARKT Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel nicht einfach auf den Folgemonat übertragen.
Am besten beugen Sie einem Versäumnis vor, indem Sie uns zu einer automatischen Belieferung in jeden Monat beauftragen. Besonders, wenn Sie immer dieselben Produkte benötigen, ist das der bequemste und zeitsparendste Weg – und Sie haben Ihre Pflegehilfsmittel garantiert immer zur rechten Zeit zur Hand!
Für Handschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Pflegehilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von derzeit bis zu 40 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass beim Versicherten einer der Pflegegrade von 1 - 5 vorliegt. Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse ist ganz einfach: Sie können das entsprechende Antragsformular auf dieser Website herunterladen und ausdrucken, per E-Mail anfordern oder telefonisch über unsere MEDI-MARKT Service-Nummer 0621 391 56 59 96 um Zusendung bitten. Sobald Ihnen das Antragsformular vorliegt, füllen Sie dies bitte vollständig aus. Kreuzen Sie hierbei möglichst vorausschauend alle Produkte an, d.h. auch solche, die Sie im Moment nicht benötigen. Ihr Bedarf kann sich schnell ändern und mit diesem Vorgehen können wir jederzeit flexibel auf Ihre unterschiedlichen Anforderungen reagieren. Senden Sie nun das Antragsformular unterschrieben an MEDI-MARKT zurück. Wir nehmen Ihnen alle weiteren Formalitäten ab. Nach der Klärung der Kostenübernahme für Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel mit Ihrer Pflegekasse versorgen wir Sie zuverlässig mit Ihrem MEDI-PAKET. Sie können es Monat für Monat bequem an Ihrer Haustüre entgegen nehmen.
Pflegehilfsmittel im Besonderen haben die Aufgabe, die Pflege eines Pflegebedürftigen oder dessen Beschwerden zu erleichtern. Neben technischen Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel Pflegebetten, Lifter oder Hausnotrufsystemen, gibt es auch sogenannte Hilfsmittel zum Verbrauch. Das sind spezielle Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch, wie Bettschutzeinlagen sowie Hygiene- und Schutzmittel, die eine keimfreie und sichere Pflege ermöglichen. Zuständig für den Bereich Pflegehilfsmittel sind die Pflegekassen.
Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, insofern diese zur Erleichterung der Pflege beitragen. Mit Hilfe der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, soll die Einhaltung der Hygiene bei der Pflege zu Hause gewährleistet werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können von der Pflegekasse in einer Höhe von bis zu 40 Euro übernommen werden. Diese Pauschale wird als Pflegehilfsmittelpauschale bezeichnet. Anspruch auf die Unterstützung haben pflegebedürftige Personen, die von einer privaten Person im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Verantwortlich für die Kostenübernahme dieser sogenannten Pflegepakete sind die zuständigen Pflegekassen.
Um Pflegebedürftigen mit Pflegegrad und ihren Pflegenden den Alltag zu erleichtern und das Infektionsrisiko durch eine hygienische Umgebung minimal zu halten, gibt es die Möglichkeit Pflegepakete, auch MEDI-PAKETE genannt, zu beantragen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst sind. Diese Pakete bestehen aus sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu zählen folgende Hygiene- und Schutzprodukte:
Pflegepakete sind auf den monatlichen Verbrauch des Pflegebedürftigen abgestimmt. Die Kostenübernahme für die Pflegepakete kann im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in einer Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die neuen Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit.
Die Einteilung in die Pflegegrade erfolgt über ein Punktesystem (1-100 Punkte). Der Medizinische Dienst errechnet anhand von Fragestellungen und Faktoren den Pflegegrad aus. Die Leistungen sollen spezieller auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet werden.
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kriterien, an denen sich der MDK richten kann:
Das MEDI-MARKT Sortiment an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch umfasst alle modernen Schutz- und Hygieneprodukte, die Ihnen die Krankenpflege erleichtern und Sicherheit vor gefährlichen Keimen geben. Dazu gehören Bettschutzeinlagen, Schutzhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Einmalschürzen, Mundschutz sowie Fingerlinge. Aus diesen Artikeln hat MEDI-MARKT eine bedarfsgerechte Auswahl für sechs verschiedene Pflegesituationen die häufig vorkommen zusammengestellt. Falls keine der vorgepackten MEDI-PAKETE A – F zu Ihrem persönlichen Bedarf passt, können Sie eine individuelle Auswahl treffen und Ihr spezielles Wunsch-Paket schnüren. Gerne besprechen unsere erfahrenen Kundenberater/innen Ihre Situation mit Ihnen gemeinsam. So finden Sie Ihr maßgeschneidertes MEDI-PAKET, das exakt zu Ihrer Pflegesituation passt!
Sie erhalten Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Wenn Sie am Ende des Monats bestellen, können diese Pflegehilfsmittel nicht mehr im aktuellen Monat verbraucht werden. Aus diesem Grund werden diese Artikel dem Folgemonat zugeordnet.
Unsere Kundenberater besprechen gerne mit Ihnen Ihre individuelle Situation.
Hautpflegeprodukte wie Cremes, Salben oder Reinigungsschaum werden über die Pauschale Ihrer Pflegekasse leider nicht abgedeckt. MEDI-MARKT kann Ihnen jedoch attraktive Preise für hochwertige Hautpflegeprodukte anbieten.
Den schnellsten Überblick erhalten Sie auf der Seite Paketübersicht und Bestellung.
Gerne sendet MEDI-MARKT Ihnen auch eine Übersicht der sechs MEDI-PAKET-Alternativen zu. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr individuelles Wunsch-Paket mit Produkten Ihrer Wahl zu bestücken. Das MEDI-PAKET Serviceteam berät Sie gerne dabei. Nutzen Sie dafür unsere Service-Nummer 0621 39156 5996!
In der Regel genehmigt Ihre Pflegekasse zwei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr.
Um Leistungen der Pflegeversicherung (zum Beispiel Bezug der Pflegehilfsmittel oder Pflegegeld) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Pflegekasse festgestellt werden.
Stellen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag. Es reicht, wenn Sie schreiben: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung.“ Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Gerne können Sie uns anrufen oder eine Nachricht hinterlassen.
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Bildnachweise
© Benno Riffel
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Anatomische Vorlagen sind Hilfsmittel in der Inkontinenzversorgung, die sich der Anatomie (der Bauform) des Körpers anpassen. Sie gehören zu den aufsaugenden Produkten. Da sie wesentlich größer und saugfähiger als Einlagen sind, eignen sie sich bei mittlerer bis schwerer Harn- und Stuhlikontinenz, aber auch bei leichter Stuhlinkontinenz. Das richtige Anlegen ist bei diesen besonders aufnahmefähigen Produkten sehr wichtig, um eine optimale Saugleistung zu garantieren und ein Auslaufen zu verhindern. Am besten werden diese Produkte mit einer Netz- oder Fixierhose getragen.
Um Blasenschwäche vorzubeugen oder sie zu lindern, ist gezieltes und regelmäßiges Beckenbodentraining der einfachste Weg. Der Beckenbogen ist die Muskelgruppe zwischen Schambein und Steißbein. Ist diese Region erst einmal geschwächt, wird es für die Schließmuskeln zunehmend schwerer, die Blase "geschlossen" zu halten sowie die Bewegung durch die Därme zu kontrollieren. Neben dem altersbedingten Verlust an Muskelstärke sind Bewegungsmangel und Übergewicht Risikofaktoren für den Abbau der Beckenbodenmuskeln. Auch nach Eingriffen im Unterleib, wie etwa Prostataoperationen, hilft das Training der Beckenbodenmuskulatur, um einer Harninkontinenz entgegenzuwirken. Die Beckenbodenmuskulatur lässt sich wie jeder andere Muskel im Körper trainieren. Da der Beckenbodenmuskel für andere nicht sichtbar ist, können die Übungen jederzeit durchgeführt werden, zum Beispiel im Bus, im Büro oder auf der Couch beim Fernsehen.
Bei dieser Inkontinenzart handelt es sich um einen unwillkürlichen Urinabgang, der ohne spürbaren Harndrang auftritt. Hierbei löst der erhöhte Bauchinnendruck, wie bei körperlicher Anstrengung, den Harnverlust aus. Aufgrund eines geschwächten Verschlussapparats der Harnblase kann die Blase dem erhöhten Druck nicht mehr standhalten und es kommt zum unwillkürlichen Urinverlust. 80 % der Betroffenen einer Belastungsinkontinenz sind Frauen. Ursache ist eine Schwäche des Beckenbodens, die in Verbindung mit Geburten, Bindegewebsschwäche oder auch Alterungsprozessen auftreten kann.
Grad I: Harnabgang beim Husten, Niesen, Lachen
Grad II: Harnabgang beim Treppensteigen, Aufstehen, Hinsetzen
Grad III: Harnabgang beim Liegen
Bei der Blutzuckermessung wird der Glucosegehalt im Blut, also der Blutzuckerspiegel, festgestellt. Dies dient zur Diagnose und Kontrolle von Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes. Bei der Messung des HbA1c-Werts wird der Langzeitwert, das heißt der durchschnittliche Glukosegehalt über etwa zwei Monaten hinweg, im Blut festgestellt. Zu diesem Zweck entnimmt ein Arzt alle vier bis zwölf Wochen Vollblut oder Blutplasma, anhand dessen der Blutzuckerwert bestimmt wird. Zusätzlich gibt es für Diabetiker die Möglichkeit mit Hilfe eines Blutzuckermessgerätes eigenständig ihren Blutzucker zu messen und zu kontrollieren. Dazu wird eine Blutprobe aus der Fingerkuppe genommen, auf einen Teststreifen gesogen und anschließend von einem Messgerät untersucht. Die Selbstkontrolle des Blutzuckers ermöglicht eine flexible Therapie. Zur besseren Vergleichbarkeit der Messwerte sollten diese in einem Blutzuckertagebuch dokumentiert werden.
Zur Blutzuckermessung und Insulinverabreichung gibt es eine Vielfalt an Diabeteshilfsmitteln:
Die Dranginkontinenz ist eine Blasenspeicherungsstörung und wird deshalb auch Reizblase genannt. Betroffene spüren den plötzlich auftretenden Harndrang, schaffen es aber häufig nicht mehr rechtzeitig zur Toilette. Bei der Dranginkontinenz unterscheidet man zwischen zwei Formen. Ursache für eine sensorische Dranginkontinenz sind überempfindliche Rezeptoren in der Blasenwand, die den Füllstand der Blase an das Gehirn signalisieren. Dies liegt häufig bei einer Entzündung der Harnwege vor. Trotz der irrtümlichen Meldungen einer vollen Blase, zieht sich die Blase zusammen und es kommt zum Harndrang. Im Gegensatz dazu liegt bei der motorischen Dranginkontinenz eine Übererregbarkeit der Blasenmuskulatur vor. Gründe dafür können zum Beispiel Multiple Sklerose oder Tumore sein.
Einlagen sind Hilfsmittel in der aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Sie eignen sich für Menschen, die an einer leichten bis mittleren Inkontinenz leiden, benötigen jedoch ein weiteres Hilfsmittel zur Fixierung (zum Beispiel eine Unterhose). Die simpel zu handhabenden Einlagen werden meistens direkt in den Slip geklebt. Sie ähneln in der Größe einer Damenbinde, sind aber durch den speziellen Saugkern doppelt so aufnahmefähig. Für Männer gibt es Einlagen oder Klebevorlagen, die speziell auf deren Anatomie (Körperbau) angepasst sind.
Katheter sind Hilfsmittel in der ableitenden Inkontinenzversorgung. Die aus Kunststoff bestehenden Schläuche werden direkt über die Harnröhre in die Blase eingebracht. Es gibt Blasenkatheter für den Einmal- oder Dauergebrauch (Ballonkatheter). Manchmal ist es nötig, den Katheter mit Hilfe einer Hohlnadel über die Bauchdecke in die Harnblase einzubringen. In allen Fällen wird der Urin über den Katheter in einen Sammelbeutel, Bein- oder Bettbeutel abgeleitet.
Enterale (griechisch: enteron = Darm) Ernährung bezeichnet die künstliche Ernährung über den Magen-Darm-Trakt. Gründe hierfür können sowohl physische (körperliche) als auch psychische (geistige) Erkrankungen sein. Insofern eine natürliche Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist, wird eine nährstoffreiche Sondennahrung durch einen dünnen Schlauch dem Magen zugeführt. Sie enthält wichtige Eiweiße, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente in optimaler Zusammensetzung. Auch Medikamente können der Sondernahrung beigefügt werden und dem Patienten enteral verabreicht werden. Die Eingabe der Sondenkost ist sowohl mit Unterbrechungen als auch in kontinuierlicher Form möglich.
Enterale Ernährung erfolgt entweder über eine Nasensonde oder direkt durch die Bauchdecke in den Magen mit Hilfe einer PEG-Sonde (perkutane endoskopische Gastronomie). Meist werden Nasensonden als kurzeitige Methode im Krankenhaus verwendet. Für die regelmäßige enterale Ernährung eignet sich aufgrund der geringen Komplikations- und Infektionsgefahr die Einführung einer PEG-Sonde durch die Bauchdecke in den Magen-Darm-Trakt. Auch eine Ernährung direkt in den Leerdarm über eine PEJ-Sonde (perkutan endoskopischen Jejunostomie) kann sinnvoll sein, insofern eine Verengung des Magenausgangs oder andere Erkrankungen vorliegen. Nach ausreichender Schulung ist es dem Patienten oder den Angehörigen auch möglich die enterale Ernährung zu Hause durchzuführen.
Die extraurethrale Inkontinenz beschreibt einen ständig oder plötzlich auftretenden Harnverlust, der nicht durch eine Störung der Speicher- oder Schließmuskelfunktion verursacht wird. Die Gründe für den ständigen Urinverlust liegen hier außerhalb der Harnwege (extraurethral). Der Harn geht nicht über die Harnröhre ab, sondern über sogenannte Fisteln. Das sind röhrenartige Verbindungen zwischen zwei Organen, zum Beispiel zwischen Blase und Geschlechtsorgane. Ein ständiger Urinverlust über die Fistel ist die Folge. Ursache ist die entzündungs- trauma- oder tumorbedingte Bildung von Fisteln.
Die im Volksmund als Blasenschwäche bezeichnete Harninkontinenz liegt bei unwillkürlichem Harnverlust vor. Das heißt, Betroffene sind nicht mehr in der Lage, Urin zurückzuhalten oder zu kontrollieren. Ursachen dafür sind vielfältig und können in Beckenbodenschwäche, Operationen oder neurologischen Erkrankungen (Nervenerkrankungen) begründet liegen.
Wichtig ist es, dass der Arzt die Inkontinenzart und -ursache feststellt. Zu den verschiedenen Therapiemöglichkeiten zählt auch die Wahl des passenden Hilfsmittels.
Einteilung | Durchschnittliche Urinverlust/Ausscheidung pro Stunde |
Tröpfelinkontinenz | unter 50 ml |
Grad 1 | 50 – 100 ml |
Grad 2 | 100 – 250 ml |
Grad 3 | über 250 ml |
Laut Sozialgesetzbuch SGB V § 33 sind Hilfsmittel Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Beispiele sind Hör- und Sehhilfen, Körperersatzstücke oder orthopädische Hilfsmittel. Auch Inkontinenzartikel sind den Hilfsmitteln zuzuordnen. Zuständig für den Bereich Hilfsmittel sind die Krankenkassen.
Homecare-Versorgung bezeichnet die produkt- und patientenspezifische Versorgung von Menschen im häuslichen Bereich oder in Pflege- oder Altenheimen. Im Unterschied zur häuslichen Pflege ist die Homecare-Versorgung Bestandteil einer ärztlich verordneten Therapie. Darüber hinaus umfasst die Homecare-Versorgung nicht nur die Hilfsmittel selbst, sondern auch die damit verbundenen Dienstleistungen:
Die Homecare-Versorgung wird von dem behandelnden Arzt verordnet. Die Kosten trägt die Krankenversicherung.
Da pflegebedürftige Menschen oft anfällig für Infektionen sind, ist es wichtig, hohe Hygienestandards einzuhalten. Mit Hilfe von Hygieneprodukten, wie Desinfektions- und Schutzprodukten, kann die Umwelt dahingehend beeinflusst werden, dass die von ihr ausgehenden Gefahren minimiert werden. Pflegebedürftige können so vor Krankheiten geschützt werden. Zugleich wird das Risiko der Weiterverbreitung gemindert. Desinfektionsprodukte ermöglichen eine antiseptische (keimtötende) Arbeitsweise und beinhalten folgende Produkte:
Schutzprodukte bewahren sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden vor Keimübertragung. Hierzu zählen:
Hygieneprodukte werden sowohl im stationären als auch im häuslichen Umfeld verwendet, um Infektionsketten zu unterbrechen und den Pflegebedürftigen und Pflegenden vor Krankheitserregern zu schützen.
Inkontinenz tritt häufig in Verbindung mit einer Demenzerkrankung auf. Ein Grund hierfür ist, dass die Demenz in den meisten Fällen genau die Hirnregion beschädigt, in der die Steuerung der Blase stattfindet. Auch Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit führen dazu, dass Demente es häufig nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette schaffen. Zudem können Medikamente oder Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln Inkontinenz zur Folge haben. Mit Hilfsmitteln der Inkontinenzversorgung, wie Einlagen, Vorlagen, Windelhosen und Bettschutzeinlagen, können die Lebensqualität der Betroffenen verbessert und die Pflegenden entlastet werden. Zusätzlich kann das Risiko der Keimverbreitung sowie die Geruchsbelastung durch Hygiene- und Schutzprodukte, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schürzen, Lätzchen und Schutzmasken minimiert werden.
Bei dieser Inkontinenzart löst der erhöhte Bauchinnendruck, wie bei körperlicher Anstrengung, den Harnverlust aus. 80 % der Betroffenen einer Belastungsinkontinenz sind Frauen. Ursache ist eine Schwäche des Beckenbodens, zum Beispiel nach Geburten.
Die Belastungsinkontinenz wird in drei Schweregrade unterteilt:
Grad I: Husten, Niesen, Lachen
Grad II: Aufstehen, Hinsetzen
Grad III: Liegen
Die Dranginkontinenz ist eine Blasenspeicherungsstörung und wird deshalb auch Reizblase genannt. Betroffene spüren den Harndrang, schaffen es aber häufig nicht mehr rechtzeitig zur Toilette. Ursache für eine sensorische Dranginkontinenz ist zum Beispiel eine Entzündung der Harnwege, wohingegen bei der motorischen Dranginkontinenz eine Hemmung der Signale zwischen Blase und Gehirn vorliegt. Gründe dafür können zum Beispiel Multiple Sklerose oder Tumore sein.
Auch bei der Reflexinkontinenz ist die Übertragung der Nervenimpulse, meist infolge von Nervenkrankheiten, gestört. Im Gegensatz zur Dranginkontinenz spüren Betroffene jedoch nicht mehr genau, wann die Blase gefüllt ist. Dies kann im Fall einer Querschnittlähmung, Parkinson, Schlaganfall, Alzheimer oder anderer Demenzkrankheiten vorkommen.
Diese Inkontinenzform äußert sich in einer vollen Blase, die kontinuierlich kleine Mengen Urin abgibt. Der Grund ist, dass der Urin aus der Blase aufgrund eines Hindernisses, wie zum Beispiel eine vergrößerte Prostata oder durch Verlagerung von Organen, nicht mehr richtig abfließen kann. Dadurch wird die Blasenwand überdehnt, der Druck auf den Schließmuskel steigt und es kommt zum ständigen Tröpfeln.
Die Gründe für den ständigen Urinverlust liegen hier außerhalb der Harnwege (extraurethral). Der Harn geht nicht über die Harnröhre ab, sondern über sogenannte Fisteln. Das sind röhrenartige Verbindungen zwischen zwei Organen, zum Beispiel zwischen Blase und Geschlechtsorgane. Ein ständiger Urinverlust über die Fistel ist die Folge.
Inkontinenzslips sind Hilfsmittel in der aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Diese speziellen Slips, früher als Windelhose bezeichnet, weisen eine hohe Saugkraft auf und kommen daher auch bei schwerer Harninkontinenz sowie bei starker Stuhlinkontinenz zum Einsatz. Sie umschließen den Körper und können variabel an den Seiten mit Klebestreifen fixiert werden. Bei Bedarf können Slips auch über Nacht getragen werden. Sie sind in verschiedenen Varianten erhältlich.
In der Inkontinenzversorgung lässt sich grundsätzlich zwischen ableitenden und aufsaugenden Produkten unterscheiden. Die Auswahl hängt vom Inkontinenzgrund und -schwere der Lebenssituation sowie von persönlichen Vorlieben ab.
Die ableitende Inkontinenzversorgung bietet sowohl invasive (in den Körper eingreifend) als auch nicht invasive Systeme. Kondomurinale gehören zu den nicht invasiven Versorgungssystemen. Diese Einmalsysteme haben die Form eines Kondoms mit Anschlussmöglichkeit eines Schlauches. So können die Kondomurinale einfach über den Penis gestreift werden. Der Schlauch leitet den Urin dann in einen Bein- oder Bettbeutel ab. Einmal- und Dauerkatheter sind invasive Versorgungssysteme. Die Katheter werden meist über die Harnröhre eingebracht. In manchen Fällen ist es nötig den Katheter über die Bauchdecke in die Harnblase einzubringen. Auch beim Katheter wird der Urin in einen Bein- oder Bettbeutel abgeleitet.
Die aufsaugende Inkontinenzversorgung bietet körpernahe und körperferne Systeme an. Einlagen und Vorlagen sind körpernahe Produkte. Sie benötigen ein weiteres Hilfsmittel zur Fixierung, zum Beispiel eine Unterhose. Einlagen sind bei einer leichten bis mittleren Inkontinenz geeignet. Die Handhabung ist simpel: Das Produkt wird ähnlich wie eine Damenbinde einfach in den Slip geklebt. Bei einer mittleren bis schweren Inkontinenz sind Vorlagen die bessere Wahl. Um die optimale Leistungsfähigkeit des Produktes zu gewährleisten, ist ein passgenauer Sitz entscheidend. Deshalb müssen anatomische Vorlagen mit Netzhosen oder eng anliegender Unterwäsche getragen werden. Für Männer gibt es spezielle Vorlagen, die an die männliche Anatomie (Körperbau) angepasst sind. Auch Windelhosen gehören zu den körpernahen Produkten, die es in verschiedenen Varianten gibt. Im Gegensatz zu den anderen körpernahen Systemen ist hier kein weiteres Hilfsmittel zur Fixierung nötig. Bettschutzeinlagen werden als körperferne Hilfsmittel bezeichnet. Diese sind sowohl zum Einmalgebrauch als auch in der waschbaren Variante erhältlich.
Kondomurinale sind Hilfsmittel in der Inkontinenzversorgung und gehören zu den ableitenden Produkten. Die Einmalsysteme besitzen die Form eines Kondoms, bestehen aus Silikon oder Latex und bieten Anschlussmöglichkeit für einen Schlauch. Das Kondomurinal umschließt den Penis wasserdicht, über den Schlauch wird der Urin dann in einen Bein- oder Bettbeutel abgeleitet. Zur Befestigung des Kondomurinals gibt es drei Möglichkeiten: Hautkleber, doppelseitige Klebebänder oder selbstklebende Kondomurinale.
Bei einer Mangelernährung liegt ein anhaltender Mangel von Nahrung oder Nahrungsbestandteilen vor. Unterschieden wird zwischen quantitativer und qualitativer Mangelernährung. Quantitative (die Menge betreffende) Mangelernährung, oder Unterernährung, meint eine unzureichende Kalorienzufuhr. Die qualitative (die Qualität betreffende) Mangelernährung, oder Fehlernährung, bezeichnet einen Mangel an lebenswichtigen Nahrungsbestandteilen. Vor allem im Alter stellt Mangelernährung ein häufiges Problem dar. Die Gründe hierfür sind vielseitig und reichen von altersbedingten Veränderungen, körperlichen Einschränkungen, kognitiven (die Wahrnehmung betreffende) sowie psychosozialen Probleme bis hin zu akuten Erkrankungen und Medikamentennebenwirkungen. Eine Mangelernährung im Alter führt grundsätzlich zu einem erhöhten Krankheitsrisiko, einer längeren Genesungszeit, verminderter Lebensqualität und einer höheren Sterblichkeitsrate.
Die Diagnose Mangelernährung kann sowohl durch Gespräche als auch durch körperliche Untersuchungen gestellt werden. Eine bedarfsgerechte Ernährungstherapie kann den Ursachen und Folgen der Mangelernährung entgegenwirken. Wenn der Patient keine oder nur unzureichend feste Nahrung zu sich nehmen und verwerten kann, wird der quantitative oder qualitative Mangel durch die Verabreichung von spezieller Trinknahrung oder enteraler Ernährung ausgeglichen.
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, die mit Hilfe von Vertragsärzten, Pflegediensten und stationären Einrichtungen palliativmedizinisch betreut werden. Im Vordergrund steht nicht das Heilen der Krankheit, sondern das Lindern von Leiden. Die Palliativversorgung kann sowohl stationär, auf spezialisierten Stationen im Krankenhaus oder ambulant erfolgen.
Bei der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) stellen Haus- und Fachärzte gemeinsam mit Pflegediensten die Basisversorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen sicher. Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hat das Ziel ein würdevolles Sterben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Ärzte und Pflegedienste in sogenannten Palliative-Care-Teams arbeiten eng zusammen, um besonders die Schmerztherapie und Symptomkontrolle besser zu koordinieren. Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung können auch Patienten in stationären Pflegeinstitutionen erhalten.
Jeder Art der Palliativversorgung muss durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden. Die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung im häuslichen Umfeld oder der Aufenthalt auf einer Palliativstation im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse.
Die neuen Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegehilfsmittel im Besonderen haben die Aufgabe, die Pflege eines Pflegebedürftigen oder dessen Beschwerden zu erleichtern. Neben technischen Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel Pflegebetten, Lifter oder Hausnotrufsystemen, gibt es auch sogenannte Hilfsmittel zum Verbrauch. Das sind spezielle Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch, wie Bettschutzeinlagen sowie Hygiene- und Schutzmittel, die eine keimfreie und sichere Pflege ermöglichen. Zuständig für den Bereich Pflegehilfsmittel sind die Pflegekassen.
Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, insofern diese zur Erleichterung der Pflege beitragen. Mit Hilfe der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, soll die Einhaltung der Hygiene bei der Pflege zu Hause gewährleistet werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können von der Pflegekasse in einer Höhe von bis zu 40 Euro übernommen werden. Diese Pauschale wird als Pflegehilfsmittelpauschale bezeichnet. Anspruch auf die Unterstützung haben pflegebedürftige Personen, die von einer privaten Person im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Verantwortlich für die Kostenübernahme dieser sogenannten Pflegepakete sind die zuständigen Pflegekassen.
Um Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad und ihren pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern und das Infektionsrisiko durch eine hygienische Umgebung minimal zu halten, gibt es die Möglichkeit Pflegepakete, auch MEDI-PAKETE genannt, zu beantragen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst sind. Diese Pakete bestehen aus sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu zählen folgende Hygiene- und Schutzprodukte:
Pflegepakete sind auf den monatlichen Verbrauch des Pflegebedürftigen abgestimmt. Die Kostenübernahme für die Pflegepakete kann im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in einer Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ab dem 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. In dieser Pflegestufen-Reform sollen die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen besser in Pflegegraden dargestellt werden.
Wer bereits vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe eingeteilt wurde muss sich nun mit der Umstellung in die Pflegegrade keine Sorgen machen. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade läuft automatisch.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (meistens Demenz) wird automatisch der nächsthöhere Pflegegrad zugeordnet:
Als Pflegestufen wurde die Einteilung je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit bezeichnet. Die Einstufung orientierte sich hauptsächlich an dem tagesdurchschnittlichen Zeitaufwand für die krankheitsspezifische Pflegeverrichtung (Grundpflege). Daneben wurden auch hauswirtschaftliche Versorgungen berücksichtigt.
Zum 1. Januar 2017 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Basierend auf dem Grad der Selbstständigkeit wird der Grad der Einschränkung dann in fünf Grade eingeteilt, um der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden zu können. Um den Grad der Beeinträchtigung zu bestimmen, wird die Selbstständigkeit der betreffenden Person in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht und anschließend mit Hilfe eines Punktesystems dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Zudem wird zukünftig nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Somit kommt diese Reform vor allem Menschen mit Einschränkungen auf Grund von psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz entgegen.
Bei der Reflexinkontinenz ist die Übertragung der Nervenimpulse aus dem Gehirn oder Rückenmark zur Harnblasenmuskulatur gestört. Diese Art der Inkontinenz tritt meist infolge von Nervenkrankheiten auf. Hierbei werden zwei Formen der Reflexinkontinenz unterschieden. Bei der spinalen Reflexinkontinenz liegt die Verletzung der Nervenbahnen auf Höhe des Rückenmarks. Infolgedessen entleert sich die Blase lediglich aufgrund von Reflexen, ohne dass die betroffene Person einen Harndrang verspürt. Im Falle der supraspinalen Reflexinkontinenz kann das Gehirn den Urinabgang nicht mehr kontrollieren. Beide Formen können im Fall einer Querschnittlähmung, Parkinson, Schlaganfall, Alzheimer oder anderer Demenzkrankheiten vorkommen.
In der Medizin bezeichnet ein Stoma eine operativ geschaffene Verbindung zwischen einem Hohlorgan und der Haut mit einer Öffnung nach außen. Das Stoma kann sowohl dauerhaft als auch vorrübergehend angelegt werden. Man unterscheidet hierbei das Enterostoma, das umgangssprachlich als künstlicher Darmausgang bezeichnet wird, vom Urostoma, das auch als künstlicher Blasenausgang geläufig ist. Mit Hilfe eines Enterostomas werden durch die Öffnung eines Dick- oder Dünndarmteils durch die Bauchwand Ausscheidungen abgeleitet. Das Urostoma hingegen dient der Ableitung von Urin.
Durch eine Stomaanlage kann der Betroffene seine Ausscheidungen nicht mehr kontrollieren. Um diesen Nachteil entgegenzuwirken, wurden mit den Stomaversorgungen spezielle Versorgungssysteme entwickelt. Durch ihren integrierten Hautschutz bewahren sie die Haut am Stoma vor dem Kontakt mit den Ausscheidungen und beugen durch den geruchsdichten Beutel Unannehmlichkeiten vor.
Stomaversorgungen gibt es als ein- und als zweiteiliges System. Während bei dem einteiligen System Basisplatte und Beutel fest miteinander verbunden sind und diese somit nur gemeinsam gewechselt werden können, sind bei dem zweiteiligen System die Basisplatte und der Beutel getrennt. Hier kann der Beutel unabhängig von der Basisplatte gewechselt werden.
Menschen, die an einer Stuhlinkontinenz leiden, können ihren Stuhlabgang oder/und ihre Darmgase nicht mehr kontrollieren. Auch wenn hauptsächlich ältere Personen betroffen sind, kommt Stuhlinkontinenz in allen Altersgruppen vor. Gründe für eine Stuhlinkontinenz gibt es viele. Häufig liegt eine Schwächung des Schließmuskels und Beckenbodens vor. Auch Verstopfung und Darmträgheit können Auslöser sein. Funktionsstörungen des Schließmuskels, aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Tumore des Enddarms, verursachen ebenso eine Stuhlinkontinenz wie Nervenschäden, zum Beispiel bei einer Querschnittsverletzung. Stuhlinkontinenz kann auch als Nebenwirkung bestimmter Medikamente auftreten. Betroffene von Stuhlinkontinenz haben eine Reihe von Hilfsmitteln zur Auswahl. Bei einer leichten Inkontinenz eignen sich Vorlagen, Inkontinenzslips sind bei einer mittleren und schweren Inkontinenz die bessere Wahl. Stuhlauffangbeutel oder Analtampons sind weitere Möglichkeiten. Mit Hilfe von Hygiene- und Schutzprodukten kann die Keimverbreitung durch die Körperausschreidung unterbunden und das Infektionsrisiko für Betroffene und Pflegende gering gehalten werden.
Stürze stellen insbesondere für ältere und kranke Menschen ein hohes Risiko dar, und können schwerwiegende Einschnitte in die bisherige Lebensführung und Mobilität zur Folge haben. Pflegerische Maßnahmen um solche Stürze zu vermeiden und deren Folgen auf ein Minimum zu reduzieren, werden als Sturzprophylaxe bezeichnet. Hierbei gilt es intrinsische und exogene Faktoren zu beseitigen.
Als intrinsische Faktoren werden Ursachen bezeichnet, die im Patienten selbst begründet liegen. Beispiele dafür sind:
Exogene Faktoren hingegen bezeichnen Ursachen, die in der Umwelt begründet liegen. Hierzu zählen folgende Faktoren:
Zur Sturzprophylaxe können Maßnahmen getroffen werden, die umgebungsbedingte Sturzgefahren beseitigen oder kennzeichnen. Auch eine Verbesserung der Lichtverhältnisse ist sinnvoll. Zudem können individuell angepasste Schuhe, Haltegriffe in der Wohnung und geeignete Geh- und Transferhilfsmittel mehr Bewegungssicherheit gewährleisten.
Diese Inkontinenzform äußert sich in einer vollen Blase, die kontinuierlich kleine Mengen Urin abgibt. Dabei kann der Urin aus der Blase aufgrund eines Hindernisses, wie zum Beispiel eine vergrößerte Prostata oder durch Verlagerung von Organen, nicht mehr richtig abfließen. Somit kann der Betroffene die Blase beim Wasserlassen nicht vollständig entleeren. Dadurch wird die Blasenwand überdehnt, der Druck auf den Schließmuskel steigt und es kommt zum ständigen Tröpfeln. Aufgrund des verbleibenden Restharns in der Blase ist mit einer unbehandelten Überlaufinkontinenz häufig auch ein Rückstau des Urins in die Harnleiter und Nierenbecken sowie ein steigendes Risiko einer Niereninsuffizienz verbunden. Meistens handelt es sich bei Betroffenen dieser Inkontinenzform um Männer.
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2 2. Server-Log-Dateien
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3 Analyse Tools und Werbung
3 1. Google Analytics
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4 1. Hotjar
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Hotjar ist ein Werkzeug zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens auf unserer Website. Mit Hotjar können wir u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Hotjar kann dabei auch feststellen, wie lange Sie mit dem Mauszeiger auf einer bestimmten Stelle verblieben sind. Aus diesen Informationen erstellt Hotjar sogenannte Heatmaps, mit denen sich feststellen lässt, welche Websitebereiche vom Websitebesucher bevorzugt angeschaut werden.
Des Weiteren können wir feststellen, wie lange Sie auf einer Seite verblieben sind und wann Sie sie verlassen haben. Wir können auch feststellen, an welcher Stelle Sie Ihre Eingaben in ein Kontaktformular abgebrochen haben (sog. Conversion-Funnels).
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4 1.1. Deaktivieren von Hotjar
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4 1.2. Vertrag über Auftragsverarbeitung mit Hotjar
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4 2. Google reCAPTCHA
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5 Externe Links und Weiterleitungen
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3 2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
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3 3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
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3 4. Recht auf Einschränkung (Art. 21 DSGVO)
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3 7. Recht auf Widerruf
Sie können eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen.
3 8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben jederzeit das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten einzureichen. Die zuständige Behörde ist die, an Ihrem Aufenthaltsort oder am Sitz unseres Unternehmens zuständige Behörde.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden- Württemberg
Hausanschrift:
Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
FAX: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Eine Übersicht über alle Aufsichtsbehörden finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
4 Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht der Änderung dieser Datenschutzerklärung vor, um sie z.B. an geänderte Rechtslagen anzupassen zu können. Sofern Einwilligungen der Betroffenen erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen mit Betroffenen enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit vorheriger Einwilligung der Betroffenen.
Stand: Januar 2019
Nicht nur die Pflege soll gestärkt werden, sondern auch Transparenz schaffen und damit auch Hemmschwellen abbauen. So erhält zum Beispiel jeder Pflegebedürftige das Gutachten des Medizinischen Dienstes automatisch zugesandt. Außerdem wird der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr abhängig vom Pflegegrad sein; es gibt also keine höhere Zuzahlung deswegen. Auch die ärztliche Versorgung und die Gesundheitsvorsorge in Pflegeheimen wird verbessert. Das klare Ziel: Die Pflegebedürftigen sollen so lange wie möglich so gesund wie möglich bleiben.
Pflegegrad | Pflegegrad | Pflegegrad | Pflegegrad | Pflegegrad | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld |
| 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistung |
| 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Entlastungsbetrag* | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Leistungsbetrag | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
*Hier eine zweckgebundene Kostenerstattung maximale Leistungen pro Monat
Nicht nur für die Pflegebedürftigen verbessert sich die Situation dank des Pflegestärkungsgesetzes. Auch die pflegenden Angehörigen profitieren.
Die Qualität und der Anspruch auf Beratung verbessert sich für Angehörige. Mit einem Anspruch auf Pflegeberatung haben Angehörige, bzw. Pflegebedürftige nun die Möglichkeit Betreuungsmaßnahmen rechtzeitig zu organisieren und zu koordinieren. Außerdem soll der Anspruch auf Schulung gefestigt werden. Was bisher nur eine freiwillige Leistung war, wird zu einer Verpflichtung der Pflegekassen. Aber auch die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen wird verbesset: Wer einen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2-5 regelmäßig mindestens zehn Stunden (verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche) zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Rentenbeiträge der Pflegekasse.
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