Pflegefinanzierung durch die Pflegekasse

Wenn Menschen im Alter vermehrt auf Hilfe angewiesen sind, ist es notwendig sich auch zu überlegen, wer für die etwaigen Kosten der Pflege aufkommen muss. Privatpersonen können sich nur in den wenigsten Fällen eine Betreuung durch professionelle Pflegedienste leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen die Krankenkassen und die Pflegekassen die Versorgung der Patienten.

 

 

Was kostet die Altenpflege und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Kosten für pflegebedürftige Personen hängen von vielen Faktoren ab wie der Schwere der Hilfsbedürftigkeit, der Unterbringung des Patienten und der Intensität seiner Betreuung.

Ambulante Pflege im häuslichen Umfeld des Patienten

Immer mehr Menschen wünschen sich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu dürfen. Damit das auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit möglich ist, übernimmt sowohl die Pflegekasse als auch die Krankenkasse diverse Kosten, um die häusliche Pflege zu gewährleisten.

Im Vordergrund stehen Aufwendungen für die medizinische, die pflegerische und die hauswirtschaftliche Unterstützung der Patienten. Ob die Versorgung durch Angehörige oder externe Pflegedienste erfolgt, ist hierbei nicht relevant.

 

 

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt eine Vielzahl der ambulanten Pflegeleistungen, in erster Linie

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Pflegehilfsmittel

TIPP: Es kommt immer wieder vor, dass die Leistungen der Pflegekasse die entstandenen Kosten nicht vollständig abdecken. Aus diesem Grund ist es ratsam bereits frühzeitig an eine Pflegezusatzversicherung zu denken und sich für diesen Fall abzusichern.

Das Pflegegeld sichert die häusliche Pflege durch Angehörige und wird dem Pflegebedürftigen direkt ausbezahlt. Dieser kann den Betrag als Anerkennung für die Pflege weitergeben.

Pflegesachleistungen dienen zur Kostendeckung eines ambulanten Pflegedienstes der den Patienten zu Hause betreut. Auch die Tages- und Nachtpflege fällt unter diese Leistungen. Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist, dass der Pflegedienst von der Pflegekasse anerkannt ist. Die Höhe der Leistungen sind gesetzlich geregelt und vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Wird der Patient sowohl von Angehörigen als auch von gewerblichen Pflegepersonen betreut ist es möglich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen anteilig als Kombinationsleistung zu erhalten.

Pflegegrad 1:
kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

 

Pflegegrad 2

  • Pflegegeld: 316 Euro
  • Pflegesachleistungen: 689 Euro

Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 545 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro

Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 728 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1.612 Euro

Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 901 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1.995 Euro
  • Kosten für die Wohnraumanpassung

Sind Umbauten im Wohnfeld des Pflegebedürftigen notwendig, um diesen bedarfsgerecht herzurichten, kann bei der Pflegekasse eine Beihilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass durch die Umbauten eine Erleichterung der Pflege und eine eigenständige Lebensführung des Patienten ermöglicht wird.

Die Unterstützung durch die Pflegekasse beträgt in diesem Fall einmalig bis zu 4.000 Euro.

 

 

Der Entlastungsbeitrag

Zudem steht jedem Pflegebedürftigen, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad ein Entlastungsbeitrag in der Höhe von bis zu 125 Euro monatlich zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll die Möglichkeit der Selbstständigkeit des Patienten fördern.

Da der Entlastungsbeitrag im Nachhinein ausbezahlt wird, ist es notwendig, dass der Versicherte in Vorleistung geht und die Notwendigkeit der Ausgaben belegt.

Folgende Leistungen werden durch den Entlastungsbeitrag unterstützt:

  • Dienstleistungen im Haushalt, wie etwa Einkaufshilfe, Reinigung und Botengänge.
  • Die Hilfe durch Begleiter bei alltäglichen Dingen, wie Arztbesuche, Spaziergänge oder Theaterbesuche.
  • Hilfestellung durch Pflegebegleiter, die Angehörige bei der Pflege unterstützen.
  • Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim

Ist eine Betreuung im Eigenheim des Pflegebedürftigen nicht möglich, kann der Patient alternativ auch in einem Pflegeheim betreut werden.

Da diese Art der Pflege meist relativ kostenintensiv ist, ist es notwendig sich möglichst früh um etwaige finanzielle Unterstützung zu kümmern.

Die Kosten für ein Pflegeheim gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Pflege und Betreuung
  • Investitionskosten

Die tatsächlichen Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim variieren stark und hängen vor allem von der Art der Unterbringung, des Umfanges der Betreuung und dem jeweiligen Bundesland ab.

Grundsätzlich kann man jedoch von Aufwendungen in der Höhe von etwa 3.000 Euro monatlich pro Heimplatz ausgehen.

 

Unterbringung und Verpflegung

Generell muss der Pflegebedürftige für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen, denn hierbei handelt es sich um Kosten, die im Falle einer Pflege im häuslichen Umfeld auch anfallen würden. Sind nicht genügend finanzielle Rücklagen vorhanden, wird auf das Eigentum (Eigenheim oder sonstige finanziellen Ersparnisse) des Patienten zurückgegriffen. Auch nahe Angehörige können in die Pflicht genommen werden für die Unterbringungskosten aufzukommen.

Sind die Eigenmittel des Patienten nicht ausreichend, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.

 

Pflege und Betreuung

Hat der Senior einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, werden die pflegebedingten Kosten durch die Pflegekasse übernommen. Diese Ausgaben werden für die Betreuung durch ein qualifiziertes Pflegepersonal verwendet.

Die Höhe der Leistungen orientiert sich hierbei am jeweiligen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1 –  125 Euro
  • Pflegegrad 2 –  770 Euro
  • Pflegegrad 3 –  1.262 Euro
  • Pflegegrad 4 –  1.775 Euro
  • Pflegegrad 5 –  2.005 Euro

In Pflegeheimen ist der Eigenanteil einrichtungseinheitlich geregelt, das bedeutet, dass Bewohner des Heimes ab dem 2. Pflegegrad gleich hohe Kosten entrichten müssen, welche durchschnittlich bei etwa 580 Euro monatlich liegen.

Erhält der Patient von der Pflegekasse einen höheren monatlichen Zuschuss, kann die Differenz zur Begleichung der restlichen Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim verwendet werden.

 

Absicherung im Alter – Private Pflegefinanzierung

Die Absicherung im Alter ist ein wichtiges Thema, mit dem sich viele leider oftmals erst viel zu spät auseinandersetzen. Auch wenn die Menschen in Deutschland durch diverse Sozialleistungen relativ gut abgesichert sind, kann es aufgrund eines plötzlichen Pflegefalls in der Familie schnell zu einer finanziellen Notsituation kommen.

Eine Pflegezusatzversicherung für diese Fälle ist immer eine gute Alternative. Die zeitgerechte Vorsorge für eventuell auftretende Pflegefälle gibt dem Pflegebedürftigen als auch dessen Angehörigen die nötige Sicherheit.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Versicherungsformen:

  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente funktioniert wie eine Lebensversicherung, wobei der Versicherte, je nach Schwere der Beeinträchtigung eine monatliche Rente erhält.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung kommt für Leistungen auf, welche nicht durch die Pflegekasse übernommen werden. Dies kann je nach Art der Leistung nur Teile oder auch die gesamten Kosten betreffen.

Pflegetagegeldversicherung

Bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige ein nach Pflegestufe gerichtetes Tagesgeld, welches er zur Deckung der Pflegekosten einsetzen kann. Die Höhe des Betrages ist unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des Versicherten und sind nicht zweckgebunden.

Quellen:

Verbraucherzentrale
Familienrecht.net

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