Sonderurlaub & Co. – Welche Rechte und Pflichten haben pflegende Angehörige?

Viele Menschen stehen mit einem plötzlich eintretenden Pflegefall in der Familie vor einem schier unlösbaren Problem und sind überfordert. Sie wissen nicht, wie sie die Betreuung des geliebten Angehörigen organisieren sollen.

Zusätzlich zu den emotionalen Hürden stellen sich weitere Fragen. Wer pflegt das Familienmitglied? Schaffe ich das alles? Habe ich die notwendigen Kompetenzen? Wo bekomme ich Hilfe?

Lassen Sie sich beraten

Menschen, die zuvor noch nie mit dem Thema Pflege eines Angehörigen in Berührung gekommen sind, wissen gar nicht wo sie anfangen sollen. Es gibt so vieles zu bedenken und zu organisieren. Daher ist im ersten Schritt Aufklärung und Beratung über die weitere Vorgehensweise am wichtigsten.

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben das Recht auf eine kostenlose Pflegeberatung bei der zuständigen Pflegekasse. Nutzen Sie diese Möglichkeit und erhalten Sie einen ersten Überblick über die Leistungen, die ihnen und dem Versicherten zustehen.

Weitere Informationen erhalten sie beim Bundesgesundheitsministerium, der Caritas oder anderen Einrichtungen.

Pflegegeld und Pflegeleistungen beantragen

Um schnellstmöglich die Sicherstellung einer finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse zu gewährleisten, sollte umgehend nach Eintreten der Pflegebedürftigkeit der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.

WICHTIG: Pflegegeld wird nicht rückwirkend ausbezahlt, der Anspruch entsteht erst mit dem Tag der Antragstellung!

TIPP: Auch hier gilt – nehmen Sie die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch. Die geschulten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei den notwendigen Formalitäten.

Weiterführende Informationen zur Beantragung des Pflegegeldes finden Sie hier.

Pflege im häuslichen Umfeld oder Pflegeheim

Sind die ersten formellen Dinge erledigt, sollte man sich überlegen, ob es möglich ist den Patienten zu Hause zu pflegen oder ob die Unterbringung in einem Pflegeheim die bessere Wahl ist.

In vielen Fällen stehen Angehörige eines Pflegebedürftigen mitten im Leben, haben eine Familie und arbeiten Vollzeit. Die richtige Entscheidung ist oft schwer

Häusliche Pflege – Vorteile und Nachteile

Die Pflege eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden kann zu einer Herausforderung werden. Sowohl die körperlichen als auch die geistigen Anforderungen sind mitunter enorm und sollten nicht unterschätzt werden.

Vorteile

  • Der Pflegebedürftige kann weiterhin in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
  • Kontakt und Betreuung durch nahe Angehörige im Familienverband, was sich positiv auf die Psyche des Patienten auswirkt.
  • Die Betreuung kann auch von externen Fachkräften übernommen werden.
  • Die weitgehende Selbstständigkeit des Patienten wird gefördert.
  • Der Pflegebedürftige fühlt sich im eigenen Umfeld geborgen und dennoch unabhängig.
  • Die volle Kontrolle der Angehörigen über die Pflege.

Nachteile

  • Eventuelle Adaptierung des Wohnraumes auf die Bedürfnisse des Patienten.
  • Mitunter hoher Zeitaufwand für die Betreuungsperson.
  • Oft starke psychische Belastung der pflegenden Angehörigen.
  • Familie, Beruf und die Pflege sind für die Pflegepersonen oft schwer zu organisieren.

Erfahren Sie hier mehr über die häusliche Krankenpflege.

Pflege in einem Pflegeheim

Aus medizinischer Sicht gesehen ist es in den meisten Fällen nicht notwendig die pflegebedürftige Person in einer Pflegeeinrichtung zu betreuen. Hat der Patient jedoch keine nahestehenden Verwandten oder kann aus anderen Gründen nicht im heimischen Umfeld gepflegt werden, ist der Gang in ein Pflegeheim oft die einzige Möglichkeit.

Vorteile

  • Rundum-Betreuung der pflegebedürftigen Person von qualifiziertem Fachpersonal.
  • Kontakt zu anderen pflegebedürftigen Menschen, die in der gleichen Situation sind.
  • Entlastung der Familie, da sie sich bei einer vollstationären Pflege um nichts mehr kümmern müssen.

Nachteile

  • Schnellerer Verlust der Selbstständigkeit des Patienten.
  • Oft weniger Kontakt zur Familie.
  • Der Patient muss sich an die Gepflogenheiten im Heim anpassen.
  • Weniger Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen.

Welche Art der Pflege am besten ist, muss letztendlich jeder Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige selbst entscheiden. Wichtig zu bedenken ist aber die emotionale Verfassung des Patienten und der Angehörigen.

Was müssen pflegende Angehörige wissen

Für die Pflege eines Menschen sind gewisse Grundkenntnisse im Pflegewissen unabdingbar. Mit der richtigen Technik ist es oft viel leichter einen erwachsenen Menschen beim Stehen zu unterstützen, ihn um zu lagern oder zu waschen.

Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen stellen sich für die Pflegeperson andere Herausforderungen.

Eine Einführung in die Grundpflege sowie notwendige und grundlegende Kenntnisse erhalten pflegende Angehörige bei der Pflegeberatung der zuständigen Pflegekasse.

Diese beinhaltet unter anderem das richtige Heben des Patienten, die Durchführung der Körperpflege, die Intimpflege und die Unterstützung beim Toilettengang. Auch das Umkleiden, die Zubereitung von geeigneten Mahlzeiten und die Medikamentengabe wird besprochen.

Die Grundlagen zur Durchführung der Pflege können in kostenfreien Pflegekursen erworben werden.

Vereinbarkeit mit Familie und Beruf

Die Pflege eines Angehörigen kann mitunter recht zeitintensiv sein, besonders wenn dieser nicht im selben Haushalt wohnt. Ist die Pflegeperson auch beruflich voll eingespannt heißt es zu organisieren.

Vielleicht ist es möglich sich die Pflichten der Pflege mit Geschwistern, Kindern und anderen Verwandten zu teilen. So ist es auch leichter im Falle eines Urlaubes oder eines dringenden Termines schnell Ersatz zu finden.

Wenn die Verantwortung und der Aufwand unter mehreren Personen aufgeteilt wird, ist die Belastung jedes einzelnen umso geringer.

Auch ein pflegender Angehöriger hat das Recht auf Urlaub, nehmen Sie zu diesem Zweck die Verhinderungspflege in Anspruch, sodass der Pflegebedürftige während Ihrer Abwesenheit weiterhin versorgt wird.

Möchten sie Ihren Angehörigen nicht allein lassen, bietet sich ein gemeinsamer Urlaub in einem Pflegehotel an. Während Sie entspannen, wird auch der Patient verwöhnt.

Die rechtliche Vorsorge – sichern Sie sich für den Ernstfall ab

Wenn Sie bis dato noch keine Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen haben, tun Sie es jetzt. Ein Pflegefall kann schneller eintreten, als man denkt.

Mit den folgenden rechtlichen Vorsorgeformen sind sowohl der Pflegebedürftige als auch nahestehende Angehörige abgesichert.

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Testament

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Personen bevollmächtigt werden, die Angelegenheiten eines pflegebedürftigen Menschen in dessen Sinne zu übernehmen, sobald dieser nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu agieren bzw. zu entscheiden.

Betreuungsverfügung

Bei dieser Form der Vollmacht kann der Patient im Falle einer Pflegebedürftigkeit festlegen, wer ihn pflegen und betreuen darf. Diese Verfügung setzt jedoch nicht automatisch ein, die Betreuung wird vom Betreuungsgericht entschieden, die vorhandene Verfügung wird bei dieser Entscheidung jedoch berücksichtigt.

Patientenverfügung

Ist der Patient aufgrund einer Erkrankung, Unfalles oder sonstiger geistiger und körperlicher Einschränkung nicht mehr in der Lage für sich selbst zu entscheiden, kann dies mithilfe einer Patientenverfügung eine zu einem früheren Zeitpunkt festgelegte volljährige Person für ihn übernehmen.

Aufgrund dieser Verfügung soll sichergestellt werden, dass die Wünsche und Interessen des Patienten durch eine befugte Person in Bezug auf medizinische Behandlungen und Eingriffe umgesetzt werden.

Testament

Der letzte Wille regelt im Falle des Ablebens des Patienten die Erbschaft. Dies kann handschriftlich, vom Notar aufgesetzt und beglaubigt oder auch einfach nur mündlich in Gegenwart von Zeugen geschehen.

Ist kein Testament vorhanden, regelt der Gesetzgeber die Erbfolge.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Damit pflegende Angehörige abgesichert sind und für Ihre Tätigkeit gerecht entlohnt werden, stehen Ihnen diverse Unterstützungen zu.

Je nachdem, wie viel Zeit Sie für die Pflege Ihres Angehörigen aufwenden, haben Sie als Pflegeperson Anspruch auf zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung.

In Betrieben ab 15 Arbeitnehmern stehen Ihnen für die Pflege außerdem bis zu sechs Monate unbezahlte Pflegezeit sowie bis zu zehn Tagen Sonderurlaub zu, um die notwendigen organisatorischen Schritte zur Planung der Pflege zu unternehmen.

Während dieser Zeit erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld.

Quellen:

Pflegeportal
Statistisches Bundesamt

 

 

Sind Sie selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen?

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