Stundenweise Verhinderungspflege – Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Die Betreuung und Pflege von Verwandten, ist oft anstrengend und kräftezehrend. Damit sich auch pflegende Angehörige erholen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege. Somit kann sich auch die pflegende Person eine kleine Auszeit aus dem Pflegealltag gönnen und neue Kraft schöpfen.

Pflegebedürftige haben somit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege im Ausmaß von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Diese Verhinderungspflege kann auch stundenweise abgerechnet werden. Die Unterschiede, die sich aus der stundenweisen Abrechnung der Verhinderungspflege ergeben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

 

Wozu dient die stundenweise Verhinderungspflege?

Personen, die einen Angehörigen pflegen stehen oft unter einem enormen Druck. Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen erfordert sehr viel Kraft und strengt nicht nur körperlich an, sondern bringt auch eine seelische Belastung mit sich.

Neben der Möglichkeit eines mehrwöchigen Urlaubs können sich pflegende Angehörige auch durch stundenweise Abwesenheit kleinere Atempausen verschaffen. Besonders, wenn die Pflege älterer oder kranker Verwandter viel Zeit erfordert, sollten Sie die Möglichkeit einer stundenweisen Verhinderungspflege nutzen.

Die stundenweise Verhinderungspflege kann auch dazu genutzt werden, wichtige Arzttermine, oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen, sich mit Freunden zu treffen, bei einem Spaziergang abzuschalten oder einfach einmal auszuspannen.

Es ist sehr wichtig, dass pflegende Angehörige die Pflegeverantwortung zeitweise an andere Personen oder Institutionen abgeben, da nur gesunde, ausgeglichene und erholte Menschen in der Lage sind, der Belastung einer Pflege standzuhalten.

TIPP: Hat die Pflegeperson einen Urlaub oder eine Auszeit geplant, kann diese Abwesenheit auch als Urlaub für den Pflegebedürftigen genutzt werden. In speziellen Erholungseinrichtungen für pflegebedürftige Patienten darf sich der Versicherte während der Abwesenheit der Pflegeperson ebenso erholen, als auch der pflegende Angehörige in seinem Urlaub.

Über etwaige Zuschüsse zum Erholungsurlaub erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

 

 

Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderungspflege – der Unterschied

Überschreitet die Verhinderungspflege 8 Stunden pro Tag nicht, ergeben sich Vorteile im Bezug auf das Pflegegeld und die zeitliche Begrenzung.

Verhinderungspflege

Die reguläre Verhinderungspflege kennzeichnet sich durch die Dauer von mehr als 8 Stunden täglich. Für die Tage einer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld auf die Hälfte des bisher bezogenen Satzes gekürzt. Die reguläre Verhinderungspflege ist auf die Dauer von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege dauert weniger als 8 Stunden pro Tag. Für die stundenweise Ersatzpflege bei Abwesenheit der Pflegeperson wird das Pflegegeld in voller Höhe gewährt. Sofern die Verhinderungspflege 8 Stunden täglich nicht überschreitet, wird diese nicht auf die reguläre Verhinderungspflege angerechnet.

WICHTIG: Bei der Berechnung der stundenweisen Verhinderungspflege wird nicht die Dauer der Ersatzpflege herangezogen, sondern die Dauer der Abwesenheit der regulären Pflegeperson.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Sie pflegen Ihre Mutter und nehmen selbst einen dringenden Arzttermin wahr, anschließend treffen Sie sich mit Freunden auf einen Kaffee. Sie sind insgesamt für 9 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit beauftragen Sie einen Pflegedienst, der 2 x für 2 Stunden Ihre Mutter betreut. Die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung Ihrer Mutter beträgt also insgesamt 4 Stunden.

Da Sie jedoch für insgesamt 9 Stunden abwesend waren, werden die Leistungen nach Ihrer „Freizeit“ berechnet. Obwohl der Pflegedienst nur 4 Stunden tätig war, beträgt die Verhinderungspflege in diesem Fall mehr als 8 Stunden und wird somit als voller Tag gewertet. Dadurch wird das Pflegegeld gekürzt und der Tag von der Verhinderungspflegezeit von 6 Wochen abgezogen.

TIPP: Achten Sie darauf, dass die Abwesenheit der Pflegeperson nicht mehr als 8 Stunden pro Tag beträgt, um eine stundenweise Verhinderungspflege beanspruchen zu können.

Voraussetzungen für stundenweise Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage die pflegebedürftige Person zu betreuen, steht ihr die Kostenübernahme durch die Pflegekasse für die notwendige Ersatzpflege unter folgenden Voraussetzungen zu.

  • Für bis zu maximal 8 Stunden pro Tag: Die stundenweise Verhinderungspflege greift nur dann, wenn sie 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet. Ab 8 Stunden täglich wird ein ganzer Tag berechnet und wirkt sich auf den Anspruch bei der Pflegekasse aus.
  • Häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten jedoch nur, wenn der Pflegebedürftige von der Pflegeperson für mindestens sechs Monate vor der erstmaligen Verhinderung im Rahmen der häuslichen Pflege betreut wurde.
  • Entfernte Verwandte oder professioneller Pflegedienst: Die Verhinderungspflege kann durch einen gewerblichen Pflegedienst, wohltätige Organisationen oder auch durch private Pflegepersonen übernommen werden. Wird die Betreuung von Personen übernommen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder mit ihm verschwägert sind, werden die Zahlungen gekürzt. Das gilt auch für Personen, die mit der zu pflegenden Person im gleichen Haushalt leben.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Die Leistungen der Verhinderungspflege können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 hat.

Leistungen der Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegekasse zur Verhinderungspflege betragen 1.612 EUR pro Jahr und können für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr aufgeteilt werden.

Werden die Ersatzleistungen für eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, können die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel in der Höhe von maximal 806 EUR ebenfalls für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Ebenso können Kosten für Verdienstausfälle oder Fahrtgeld in einer Höhe von bis zu 1.470 EUR pro Jahr geltend gemacht werden.

Anspruch auf Pflegegeld trotz stundenweiser Verhinderungspflege

Übernimmt eine, bis zum zweiten Grad verwandte Person die Verhinderungspflege, stehen dem Pflegebedürftigen uneingeschränkt Leistungen in Form des Pflegegeldes von der zuständigen Pflegeversicherung zu. Das Pflegegeld dient zur Sicherstellung der Pflege für die Zeit der Verhinderung der regulären Pflegeperson.

Beträgt die Verhinderungspflege nicht mehr als 8 Stunden pro Tag, wird diese stundenweise abgerechnet und der Versicherte hat Anspruch auf die volle Höhe des Pflegegeldes.

Wird die Verhinderungspflege für mehr als 8 Stunden pro Tag beansprucht, gilt diese als tageweise Verhinderungspflege.

Im Falle einer tageweisen Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld, und zwar lediglich in der Höhe der Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes. Dieser Anspruch gilt ebenfalls für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres.

Antrag bei der Pflegekasse und stundenweise Verhinderungspflege abrechnen

Um die stundenweise Verhinderungspflege zu beanspruchen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Dies kann auch nachträglich mit Vorlage der Abrechnung erfolgen.

WICHTIG: Sie haben keine Nachweispflicht und müssen auch keinen Grund für die Verhinderungspflege angeben. Wird trotzdem danach gefragt, können Sie ganz einfach „Sonstiges“ angeben.

Zusammenfassung

Die stundenweise Verhinderungspflege dient als Ersatz der Abwesenheit der Pflegeperson. Für die Sicherstellung einer ununterbrochenen Betreuung der pflegebedürftigen Person hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen dafür sind eine Maximaldauer von 8 Stunden pro Tag, die häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten vor der erstmaligen Verhinderungspflege, sowie ein anerkannter Pflegegrad von 2 bis 5. Die Ersatzpflege darf nicht von einem Verwandten bis zum zweiten Grad oder einer Person aus dem häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erfolgen.

Um die stundenweise Verhinderungspflege abzurechnen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Dies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Quellen:

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/verhinderungspflege
https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Praxisseiten_Pflege/2.7_Verhinderungspflege.pdf

Bilder:

pixabay.com / sabinevanerp
pixabay.com / MabelAmber

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