Tagespflege – die perfekte Alternative zur Heimunterbringung

Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, stehen viele Angehörige noch mitten im Berufsleben und haben nicht die Möglichkeit das pflegebedürftige Familienmitglied rund um die Uhr zu betreuen.

Kann die häusliche Pflege nicht zur Gänze sichergestellt werden, haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen. Das ermöglicht den Angehörigen das bisherige Leben weitgehend normal weiterzuleben, ohne sich um den Patienten zu sorgen.

Der Pflegebedürftige verbringt den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung und wird dort ganz individuell nach seinen Bedürfnissen betreut und gefördert. Die Nacht verbringt er wie gewohnt in seinem Heim. Es ist auch eine stundenweise Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung möglich.

Die Tagespflege stellt eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse zum Pflegegeld dar und umfasst auch die Beförderung der pflegebedürftigen Person vom Wohnraum zur Einrichtung und wieder zurück.

Dem Patienten soll so lange wie möglich ein eigenständiges Leben in seinem gewohnten Umfeld ermöglicht werden. Somit bildet die Tagespflege ein wichtiges Bindeglied zwischen der häuslichen Pflege und der Unterbringung in einem Heim.

Entlastung für die Angehörigen und umfassende Betreuung des Patienten

Die stunden- oder tageweise Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Tagespflegeeinrichtung kann eine enorme Entlastung der Angehörigen bedeuten. So sind diese nicht gezwungen ihr Leben komplett umzukrempeln, dennoch ist für die Betreuung und Pflege des Versicherten gesorgt.

Auch für den Pflegebedürftigen bringt die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung enorme Vorteile mit sich. Personen, die den Tag im Normalfall allein verbringen würden, finden in der Tagespflege rund um die Uhr Ansprache und erleben einen aktiv gestalteten Tag.

Die Möglichkeit zur teilstationären Pflege kann eine Heimunterbringung und das Aufgeben der bisherigen Lebensgewohnheiten verhindern, bzw. erheblich hinauszögern. Die Tagespflege kann jedoch auch einen sanften Übergang zu einer späteren vollstationären Betreuung ermöglichen.

Wie läuft die Tagespflege in einer Pflegeeinrichtung ab?

Die ambulante Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Je nachdem wie selbständig und agil der Patient ist, bietet die Einrichtungen Unterstützung bei den Mahlzeiten, den Toilettengängen und der allgemeinen Bewegung an.

Stärker eingeschränkte Patienten erhalten eine intensivere Betreuung, etwa bei der Medikamenteneinnahme oder beim Wechsel des Katheters.

In der Regel werden verschiedene Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten, wie etwa Werken, Handarbeiten, Ausflüge, gemeinsame Spiele, Vorleserunden, Gedächtnistraining, Gymnastik, Spaziergänge, Geschicklichkeitsübungen usw.

Je nach persönlichen Vorlieben und Interessen des Patienten, wird dieser optimal betreut.
Ziel der Tagespflege ist es, den Patienten aktivierend zu unterstützen, ihm eine feste Tagesstruktur zu ermöglichen und ein angenehmes Umfeld zu bieten. So wird auch auf eine enge Zusammenarbeit mit den pflegenden Angehörigen großen Wert gelegt.

Voraussetzungen für die Tagespflege

Ab dem 2. Pflegegrad wird je nach Schwere der Beeinträchtigung ein monatlicher Maximalbetrag von der Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld gewährt, um pflegende Angehörige zu entlasten und die pflegebedürftige Person stationär in der Tages- oder Nachtpflege in einem Pflegeheim zu betreuen.

Tagespflege – was zahlt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige haben je nach anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse für die teilstationäre Pflege. Hierbei werden jedoch nur pflegebedingte Kosten übernommen.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen daher selbst getragen werden.

  • Leistungen im Pflegegrad 1: Keine Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege, jedoch kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR mit den Kosten gegengerechnet werden.
  • Leistungen im Pflegegrad 2: 689 EUR pro Monat für die Tagespflege
  • Leistungen im Pflegegrad 3: 1.298 EUR pro Monat für die Tagespflege
  • Leistungen im Pflegegrad 4: 1.612 EUR pro Monat für die Tagespflege
  • Leistungen im Pflegegrad 5: 1.995 EUR pro Monat für die Tagespflege

Tagespflege – wie beantragen?

Stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse den Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten. Die kann ganz formlos schriftlich, per Telefon, persönlich oder über E-Mail erfolgen. Viele Pflegekassen bieten auch ein Online-Formular für die einfache und schnelle Antragstellung an.

Was kostet die Tagespflege?

Die Kosten für die Tagespflege richten sich nach der Intensität der Betreuung jedes einzelnen Patienten, sowie nach Region und Art der Einrichtung.

In der nachfolgende Übersicht erhalten Sie einen ungefähren Anhaltspunkt zur Kostenschätzung.

Die ungefähren Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten betragen in der Regel etwa 15 EUR bis 25 EUR am Tag. Die Betreuungskosten inkl. Fahrtkosten können etwa 50 EUR bis 70 EUR pro Tag ausmachen.

Somit können die Kosten einer Tagespflegeeinrichtung bis zu 95 EUR pro Tag betragen.

ACHTUNG: Diese Aufstellung dient lediglich als Richtwert. Die Kosten können in der Höhe je nach Einrichtung und Region unterschiedlich ausfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Tagespflegeeinrichtung Ihrer Wahl nach den tatsächlichen Kosten.

WICHTIG: Die Leistungen der Pflegekasse zur Tagespflege können nur für die Betreuungskosten verwendet werden. Die restlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen vom Versicherten selbst übernommen werden.

TIPP: Sind Sie nicht in der Lage die verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse zu begleichen, können Sie einen Zuschuss beim Sozialamt beantragen.

Den passenden Platz in einer Tagespflegeeinrichtung finden

Überlegen Sie gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen, welche Dinge ihm wichtig sind und worauf er besonderen Wert legt. Sei es eine feste Sitzordnung beim Essen, ein großer und heller Gemeinschaftsraum, die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung oder auch ein Zimmer, um sich zurückzuziehen.

Beginnen Sie bei Ihrer Recherche nach einer geeigneten Tagespflegeeinrichtung in der unmittelbaren Umgebung der Wohnstätte des Patienten und weiten Sie die Suche dann sukzessive aus.

Kann sich der Pflegebedürftige noch nicht mit dem Gedanken an eine teilstationäre Pflegeeinrichtung gewöhnen, geben Sie ihm Zeit. Oftmals ist es für körperlich oder geistig eingeschränkte Personen schwierig zu akzeptieren, dass sie allein nicht mehr zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Informieren Sie sich über Angebote und vereinbaren Sie einen Probetermin. Oft empfinden pflegebedürftige Senioren den Besuch in einer Tagespflege als überraschend positiv und stimmen einer stunden- oder tageweisen Unterbringung zu.

Fazit

Die Tagespflege bietet eine gute Alternative zur pflegerischen Betreuung, wenn die pflegenden Angehörigen nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen in erforderlichem Ausmaß ganztägig zu betreuen.

Die Unterbringung in einer Tagespflegeeinrichtung kann tage- oder auch stundenweise erfolgen und wird durch monatliche Leistungen der Pflegekasse unterstützt.

Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse richtet sich dabei nach dem anerkannten Pflegegrad des Versicherungsnehmers und wird zusätzlich zum Pflegegeld ausbezahlt.

Quellen:

https://krank.de/ratgeber/pflege/tagespflege/ 
https://www.pflegegeld-info.de/tagespflege-kosten/ 
https://kostenblick.de/was-kostet-die-tagespflege/ 

Bilder:

pixabay.com / TaniaVdB
pixabay.com / sabinevanerp
pixabay.com / congerdesign

 

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